Die Betreuung gehört laut Hebammengesetz zu den Aufgaben einer Hebamme. Daher begleiten wir Sie gerne durch aufregende 40 Wochen, in denen so viel passiert. Die Schwangerenvorsorge kann sowohl von einer Hebamme, von Ihrem Gynäkologen aber auch parallel von beiden durchgeführt werden.
Zu unseren Leistungen gehören unter anderem die persönliche Beratung zu:
- Ernährung und Lebensweise
- Partnerschaft und Sexualität
- Möglichkeiten der Geburtsvorbereitung
- Praktischen Vorbereitungen auf Ihr Kind
Zu den Vorsorgen nach den Mutterschaftsrichtlinien gehören:
- Beratung
- Blutdruckmessung
- Urin- und Blutuntersuchungen
- Feststellung von Lage und Größe Ihres Kindes
- Kontrolle der kindlichen Herztöne
- Überwachung der regelrechten Schwangerschaft
- Hilfeleistung bei Beschwerden, vorzeitigen Wehen, Beckenendlage usw.
Alle erhobenen Befunde werden in den Mutterpass dokumentiert, so haben Sie, Arzt und Hebamme stets einen Überblick über den Verlauf Ihrer Schwangerschaft!
Bei Abweichungen vom regelrechten Verlauf zieht die Hebamme selbstverständlich einen Arzt hinzu!
Jede Frau hat das Recht auf Hebammenbetreuung!
Zumeist werden die Kosten dafür von den Krankenkassen getragen.
In Einzelfällen fragen Sie doch einfach bei Ihrer Kasse nach.